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Durch das betreute Wohnen sollen die behinderten Menschen möglichst umfassend in allen Bereichen, in denen es notwendig ist und sie der Hilfe bedürfen, betreut werden. Das kann in unmittelbarer Form (Betreuung, Beratung, Anleitung oder Assistenz) durch die Mitarbeiter selbst oder mittelbar durch Koordination mit anderen Trägern und Leistungs anbietern oder Betreuern nach dem BtG geschehen. Auch indirekte Leistungen sowohl des Trägers (Erstellung von Abrechnungen und Hilfeplänen) als auch der Mitarbeiter (zB Gespräche mit Angehörigen, Betreuern BtG oder behandelnden Ärzten) gehören zum Leistungsumfang.
Grundlage der ambulanten Hilfe ist der gemeinsam erstellte Hilfeplan, in dem die Bereiche der Hilfe und der Hilfeumfang angegeben und vom Kostenträger genehmigt worden sind. Die Betreuung kann in allen denkbaren Wohnformen (Einzelwohnen, Wohngemeinschaften oder Wohnen mit Partnern) erfolgen. Sie erfolgt in der Form der aufsuchenden Hilfe in der eigenen Wohnung (oder an anderen Orten, zB. im Falle einer Erkrankung im Krankenhaus) und in Form von zentralen (Gruppen-)Angeboten in den Räumlichkeiten des Trägers. Gruppenangebote dienen unmittelbar der Unterstützung bzw. Stabilisierung des Betreuten bei allen Problemen, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Wohnen zusammenhängen bzw. dieses beeinträchtigen können. Angeboten wird auch die Begleitung bei Arzt- oder Behördenbesuchen. Freizeit – oder Sportangebote gehören – je nach festgestelltem Hilfebedarf – ebenfalls zum Angebot.
Schwerpunkte der Betreuung sind: