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Sie erreichen die Mitarbeiter/innen des ambulant betreuten Wohnens telefonisch über die Rufnummern 02161 - 17 68 51 (Büro Frau Frede) und 02161 - 17 68 52 (Büro Frau Dreimüller/Frau Coentges). Die Faxnummer ist: 02161 - 20 84 91
Per E-Mail erreichen Sie uns über die Adresse: bewo(AT)vereinwohlfahrt.de
Aufnahme:
Bedingung für die Aufnahme in das Angebot ist der Wunsch, sich ambulant betreuen zu lassen und die Bereitschaft, an den
Hilfeangeboten teilzunehmen und mitzuarbeiten. Die Zugehörigkeit zur Gruppe der ‚nicht nur vorübergehend seelisch Behinderten
(§ 53 SGB XII)‘ muß ärztlicherseits festgestellt und ein Hilfeplan muß vorhanden sein oder im Verlauf der Klärung der Aufnahmevoraussetzungen
erstellt werden. Über die Leistung wird von der jeweiligen kommunalen Hilfeplankonferenz entschieden.
Über die vereinbarten Leistungen wird ein Betreuungsvertrag geschlossen, der die beiderseitigen Rechte und Pflichten konkret und
für den Betroffenen verständlich beschreibt und den jeweiligen Umfang verbindlich vereinbart.
Finanzierung:
Die Finanzierung des Aufenthaltes erfolgt – sofern nicht genügend eigenes Einkommen vorhanden ist - über den überörtlichen
Sozialhilfeträger nach § 53 SGB XII. Eigene Einkünfte und eigenes Vermögen sind nach den Maßgaben des SGB XII ab einer
bestimmten Höhe einzusetzen.
Die Anmietung der Wohnung, in der der/die Betreute wohnt, erfolgt auf dem freien Wohnungsmarkt, Mieter ist der Betreute selbst. Die Miete übernimmt der Betreute aus seinem eigenen Einkommen (bei Beziehern von HzL und ALG II werden die Wohnkosten vom örtlichen Sozialhilfeträger übernommen).