|
|
Anna-Schiller-Haus - Bildungsstätte - Betreutes Wohnen - Bruno-Lelieveld-Haus Verein und Vorstand - Kooperationen - Aktuelle Infos - Spenden - Impressum |
Sie erreichen die Mitarbeiter/innen des Anna-Schiller-Hauses telefonisch über die Rufnummern 02161 - 98 16 1-0 (Zentrale). Die Faxnummer ist: 02161 - 98 16 1 - 22.
Die Durchwahlen der Büros sind: Herr Dalz: - 15/ Frau Pasch: -14/ Frau Giese: -21/ Frau Hoffstadt-Frau Effertz: -16
Per E-Mail erreichen Sie uns über die Adresse: ash@vereinwohlfahrt.de
Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt (nach den derzeit gültigen Regelungen
der Kostenträger) 18 Monate, in besonders begründeten Ausnahmefällen auch länger. Mitbürger mit anderen
Staatsangehörigkeiten können aufgenommen werden, wenn sie rechtlich deutschen Staatsbürgern gleichgestellt sind (EU-Bürger) oder eine unbegrenzt gültige Aufenthaltserlaubnis haben. Die Aufnahme muss dann vorab mit dem Kostenträger abgeklärt werden, ist aber in der Regel problemlos möglich.
Aufgenommen werden kann jeder Mann über 21 Jahren, der den Kriterien des § 67 - 69 SGB XII entspricht.
Für heranwachsende junge Männer zwischen 18 und 21 Jahren gelten Ausnahmeregelungen;
sie können nur aufgenommen werden, wenn keine Jugendhilfemaßnahmen (Sozialhilfeleistungen sind nachrangig gegenüber der
Jugendhilfe) mehr geplant sind. Vor der Aufnahme müssen sie sich mit ihrem für sie zuständigen Jugendamt in Verbindung
setzen und dies in Erfahrung bringen; mit der Vorlage eines schriftlichen Ablehnungsbescheides des Jugendamtes
können sie aufgenommen werden.
Es besteht (sofern freie Plätze vorhanden sind) die Möglichkeit der sofortigen Aufnahme; ansonsten kann ein Bewerber auf
die Warteliste aufgenommen werden.
über die Aufnahme entscheidet ein Aufnahmegespräch, das von den zuständigen Mitarbeiter/innen durchgeführt
wird. Außerdem müssen die formalen Aufnahmevoraussetzungen mit dem örtlichen Sozialamt abgeklärt
werden.